Herbert Krames ist seit 5. Mai der neue Obmann der ÖBSV-Landesgruppe Wien, NÖ und Bgld. Seit 1959 Mitglied und in den letzten 8 Jahren zuerst 4 Jahre in der internen Revision und dann weitere 4 Jahre als 2. Obmann-Stellvertreter aktiv, bringt Herr Krames die nötige Erfahrung mit und genießt auch das Vertrauen der Mitglieder für die verantwortungsvolle Position des Obmanns.
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Seit dem 1. Jänner 2012 MÜSSEN Blindenführhunde von den TaxilenkerInnen befördert werden. Diese Regelung konnte der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer-Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW erreichen. Die Tiere müssen auch dann befördert werden, wenn sie keinen Maulkorb tragen. Einzige Voraussetzung laut den neuen Bestimmungen: Sie dürfen weder verschmutzt, noch bösartig sein.
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